וְנָתְנָ֤ה הָאָ֙רֶץ֙ פִּרְיָ֔הּ וַאֲכַלְתֶּ֖ם לָשֹׂ֑בַע וִֽישַׁבְתֶּ֥ם לָבֶ֖טַח עָלֶֽיהָ׃
19
19
Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet zur Sättigung essen und werdet in Sicherheit darin wohnen.
Das Land wird seine Frucht geben …
Das ist der Lohn für die Beachtung von G‑ttes Anordnungen. Im Vers zuvor heißt es וַעֲשִׂיתֶם אֶת חֻקֹּתַי וְאֶת מִשְׁפָּטַי תִּשְׁמְרוּ „Übt Meine Anordnungen aus, und Meine Rechtsvorschriften beachtet …“ und hier wird der Lohn dafür genannt: וְנָתְנָה הָאָרֶץ פִּרְיָהּ וַאֲכַלְתֶּם לָשֹׂבַע וִישַׁבְתֶּם לָבֶטַח עָלֶיהָ „Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet zur Sättigung essen, und werdet in Sicherheit darin wohnen.“
Ibn Esra
Das Land wird seine Frucht geben … werdet in Sicherheit wohnen: dass ihr euch nicht vor einem Hungerjahr zu fürchten braucht.
Raschi
ihr werdet zur Sättigung essen: auch im Magen wird Segen daran sein.
Raschi
und werdet in Sicherheit wohnen
Es steht schon im Vers zuvor וִישַׁבְתֶּם עַל הָאָרֶץ לָבֶטַח „ihr werdet in Sicherheit im Land wohnen“, was also lehrt uns das? Nachdem G‑tt sie mit guten und sättigenden Früchten gesegnet hat, kommt dieser Vers mit dem Segen וִישַׁבְתֶּם לָבֶטַח עָלֶיהָ „und werdet in Sicherheit wohnen“: trotz der großen Fülle an Ertrag werdet ihr „in Sicherheit wohnen“ und braucht keine Angst zu haben vor Diebstählen und Räubern.
Or haChaim
וְכִ֣י תֹאמְר֔וּ מַה־נֹּאכַ֤֖ל בַּשָּׁנָ֣ה הַשְּׁבִיעִ֑ת הֵ֚ן לֹ֣א נִזְרָ֔ע וְלֹ֥א נֶאֱסֹ֖ף אֶת־תְּבוּאָתֵֽנוּ׃
20
20
Und wenn ihr sagt: Was sollen wir essen im siebten Jahr? Siehe, wir dürfen nicht säen und nicht unseren Ertrag einsammeln!
nicht einsammeln: nach Hause bringen.
Raschi
unseren Ertrag: wie Wein und Baumfrüchte und Nachwüchse, die von selbst kommen (Pess. 51a).
Raschi
וְצִוִּ֤יתִי אֶת־בִּרְכָתִי֙ לָכֶ֔ם בַּשָּׁנָ֖ה הַשִּׁשִּׁ֑ית וְעָשָׂת֙ אֶת־הַתְּבוּאָ֔ה לִשְׁלֹ֖שׁ הַשָּׁנִֽים׃
21
21
So werde Ich aber Meinen Segen befehlen im sechsten Jahr, dass es einen Ertrag hervorbringen soll für die drei Jahre.
für die drei Jahre: für einen Teil des sechsten Jahres von Nissan bis Rosch haSchana und das siebte und achte Jahr. Denn sie säen im Monat Cheschwan des achten Jahres und ernten im Nissan.
Raschi
וּזְרַעְתֶּ֗ם אֵ֚ת הַשָּׁנָ֣ה הַשְּׁמִינִ֔ת וַאֲכַלְתֶּ֖ם מִן־הַתְּבוּאָ֣ה יָשָׁ֑ן עַ֣ד ׀ הַשָּׁנָ֣ה הַתְּשִׁיעִ֗ת עַד־בּוֹא֙ תְּב֣וּאָתָ֔הּ תֹּאכְל֖וּ יָשָֽׁן׃
22
22
Und wenn ihr im achten Jahr säet, dann werdet ihr noch Altes essen von dem Ertrag bis in das neunte Jahr, bis dessen Ertrag kommt, werdet ihr Altes zu essen haben.
bis in das neunte Jahr: bis zum Sukkotfest des neunten Jahres, das ist die Zeit, wenn der Ertrag des achten Jahres ins Haus kommt. Die ganze Sommerzeit hindurch war er in den Tennen auf dem Feld, und im Monat Tischre war die Zeit des Einsammelns ins Haus. Manchmal musste es sogar für vier Jahre bringen, im sechsten vor dem siebten Schmittajahr (Jowel) nämlich. Da mussten sie zwei Jahre nacheinander die Bebauung des Bodens ruhen lassen, im siebten und im Joweljahr. Dieser Vers aber bezieht sich auf alle anderen Schmittajahre.
Raschi
וְהָאָ֗רֶץ לֹ֤א תִמָּכֵר֙ לִצְמִתֻ֔ת כִּי־לִ֖י הָאָ֑רֶץ כִּֽי־גֵרִ֧ים וְתוֹשָׁבִ֛ים אַתֶּ֖ם עִמָּדִֽי׃
23
23
Und das Land darf nicht für immer verkauft werden, denn Mir gehört das Land; denn Fremde und Ansässige seid ihr bei Mir.
Und das Land: ein Grundstück im Land Israel.
das Land darf nicht verkauft werden
Hiermit legt der Vers ein Verbot auf die Rückkehr der Felder an die Besitzer im Jowel, dass der Käufer es nicht zurückhalte.
Raschi
für immer
לִצְמִתֻת „für immer“: einen entschiedenen, ewigen Verkauf.
Raschi
denn Mir gehört das Land
Dein Auge ruhe nicht missgünstig darauf; denn es gehört dir nicht.
Raschi
denn Fremde und Ansässige seid ihr bei Mir
גֵרִים „Fremde“ seid ihr, weil das Land nicht wirklich euer Eigentum ist. תוֹשָׁבִים „Ansässige“ seid ihr, denn im praktischen Sinn nutzt ihr das Land und ernährt euch davon.
Raschi zu 1 Chro. 29:15
וּבְכֹ֖ל אֶ֣רֶץ אֲחֻזַּתְכֶ֑ם גְּאֻלָּ֖ה תִּתְּנ֥וּ לָאָֽרֶץ׃ (ס)
24
24
Im ganzen Land eures Eigentums sollt ihr Einlösung gestatten für das Land.
Im ganzen Land eures Eigentums
Das fügt Häuser und den hebräischen Sklaven (עֶבֶד עִבְרִי) hinzu, diese Sache wird in Kiduschin im ersten Abschnitt (21a) erklärt.
Nach der einfachen Erklärung bezieht es sich auf den folgenden Abschnitt hier im Chumasch, dass, wer seinen Erbbesitz verkauft, ihn nach zwei Jahren zurückkaufen kann, entweder er oder sein Verwandter, und der Käufer es nicht verhindern kann.
Raschi
Einlösung
גְּאֻלָּה, das Recht (oder die Pflicht) auf Rückkauf.
für das Land: für Grundstücke im Land Israel.
כִּֽי־יָמ֣וּךְ אָחִ֔יךָ וּמָכַ֖ר מֵאֲחֻזָּת֑וֹ וּבָ֤א גֹֽאֲלוֹ֙ הַקָּרֹ֣ב אֵלָ֔יו וְגָאַ֕ל אֵ֖ת מִמְכַּ֥ר אָחִֽיו׃
25
25
Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Erbbesitz verkauft, dann komme sein Einlöser, der ihm verwandt ist, und löse das Verkaufte seines Bruders ein.
Wenn dein Bruder verarmt und verkauft
Das lehrt, dass einer sein Feld nur unter dem Druck der Armut verkaufen darf.
Raschi
von seinem Erbbesitz verkauft
מֵאֲחֻזָּתוֹ „von“ seinem Erbbesitz, und nicht den ganzen. Die Torah lehrt eine Lebensregel, dass man noch ein Feld für sich behalte.
Raschi
löse das Verkaufte seines Bruder ein: kaufe es zurück.
löse das Verkaufte seines Bruder ein: und der Käufer kann es nicht verwehren.
Raschi
וְאִ֕ישׁ כִּ֛י לֹ֥א יִֽהְיֶה־לּ֖וֹ גֹּאֵ֑ל וְהִשִּׂ֣יגָה יָד֔וֹ וּמָצָ֖א כְּדֵ֥י גְאֻלָּתֽוֹ׃
26
26
Und wenn einer keinen Einlöser hat und er selbst kommt zu Vermögen und erlangt soviel, als nötig ist zum Einlösen;
Und wenn einer keinen Einlöser hat
Gibt es denn einen in Israel, der keine Verwandten als Einlöser hat? Nur, damit gemeint ist, einen Verwandten, der sein Verkauftes zurückkaufen kann (Kiduschin 21a).
Raschi
er kommt zu Vermögen
וְהִשִּׂיגָה יָדוֹ, wörtl. seine Hand erreicht es: er erreicht die benötigte Summe. [Rabbi Jona ibn Dschanach, שורש נשג]
er selbst kommt zu Vermögen: ein Erbe fällt ihm zu, oder er findet einen Schatz. Doch nimmt er kein Darlehen auf, um es einzulösen. [Chiskuni]
und erlangt
Das Wort מָצָא hat hier nicht die Bedeutung „finden“, sondern „erreichen“, „erlangen“. [Rabbi Jona ibn Dschanach, שורש מצא; Saadia Gaon]
nötig ist zum Einlösen
כְּדֵי גְאֻלָּתוֹ „was nötig ist zum Einlösen“. Das lehrt, dass er es nicht teilweise einlösen kann, sondern nur die Gesamtsumme.
Chiskuni
וְחִשַּׁב֙ אֶת־שְׁנֵ֣י מִמְכָּר֔וֹ וְהֵשִׁיב֙ אֶת־הָ֣עֹדֵ֔ף לָאִ֖ישׁ אֲשֶׁ֣ר מָֽכַר־ל֑וֹ וְשָׁ֖ב לַאֲחֻזָּתֽוֹ׃
27
27
dann soll er abrechnen die Jahre seit seinem Verkauf und gebe das Übrige zurück dem Mann, dem er verkauft hat, und komme so wieder zu seinem Eigentum.
soll er abrechnen die Jahre seit seinem Verkauf
Wieviel Jahre waren bis zum Jowel – so und so viel, und für wieviel habe ich es dir verkauft – für so und so viel. Du hättest es im Jowel zurückgeben müssen; demnach hast du eine Anzahl Ernten gekauft, entsprechend der Berechnung für jedes Jahr. Du hast drei oder vier Jahre den Genuss vom Feld gehabt; ziehe den Wert dafür von der Rechnung ab und nimm den Rest; das bedeutet וְהֵשִׁיב אֶת הָעֹדֵף „er gebe das Übrige zurück“: den Mehrbetrag nämlich, um den der Kaufpreise den Genuss, den er gehabt hat, übersteigt, und gebe es dem Käufer.
Raschi
dem Mann, dem er verkauft hat: dieser Verkäufer, der es zurückkaufen will (Erechin 30a).
Raschi
וְאִ֨ם לֹֽא־מָֽצְאָ֜ה יָד֗וֹ דֵּי֮ הָשִׁ֣יב לוֹ֒ וְהָיָ֣ה מִמְכָּר֗וֹ בְּיַד֙ הַקֹּנֶ֣ה אֹת֔וֹ עַ֖ד שְׁנַ֣ת הַיּוֹבֵ֑ל וְיָצָא֙ בַּיֹּבֵ֔ל וְשָׁ֖ב לַאֲחֻזָּתֽוֹ׃
28
28
Wenn er aber nicht so viel erlangt hat, um ihm genügend erstatten zu können, so bleibt das Verkaufte in der Hand seines Käufers bis zum Joweljahr; aber im Jowel wird es frei und er kommt wieder zu seinem Eigentum.
erlangt hat
מָצְאָה יָדוֹ, wörtl. seine Hand erlangt hat.
genügend erstatten zu können
Von hier geht hervor, dass er nicht stückweise zurückkaufen kann.
Raschi
bis zum Joweljahr
Es bleibt ihm nicht die geringste Zeit in jenes Jahr hinein; denn das Jowel macht es gleich mit seinem Beginn frei.
Raschi
wird es frei: wörtl. geht es heraus (in die Freiheit).